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   VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 44/11   

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https://dejure.org/2011,20038
VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 44/11 (https://dejure.org/2011,20038)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 21.10.2011 - VfGBbg 44/11 (https://dejure.org/2011,20038)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 44/11 (https://dejure.org/2011,20038)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VerfG Brandenburg, 21.07.2017 - VfGBbg 28/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; zeitgleiche Anrufung des

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichts besteht ein absolutes Zulässigkeitshindernis für ein Verfassungsbeschwerdeverfahren vor dem Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, soweit ein Beschwerdeführer Verfassungsbeschwerde in der gleichen Sache zum Bundesverfassungsgericht erhoben hat oder noch erhebt (vgl. Beschluss vom 16. Dezember 1999 - VfGBbg 33/99 -, LVerfGE 10, 258, 259; Beschlüsse vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 44/11 - und vom 15. Mai 2014 - VfGBbg 2/14 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 21.07.2017 - VfGBbg 3/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; zeitgleiche Anrufung des

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichts besteht ein absolutes Zulässigkeitshindernis für ein Verfassungsbeschwerdeverfahren vor dem Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, soweit ein Beschwerdeführer Verfassungsbeschwerde in der gleichen Sache zum Bundesverfassungsgericht erhoben hat oder noch erhebt (vgl. Beschluss vom 16. Dezember 1999 - VfGBbg 33/99 -, LVerfGE 10, 258, 259; Beschlüsse vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 44/11 - und vom 15. Mai 2014 - VfGBbg 2/14 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 15.05.2014 - VfGBbg 2/14

    Bundesverfassungsgericht

    Entscheidet er sich für eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht, ist sein Wahlrecht verbraucht (vgl. LVerfGE 10, 258, 259; Beschluss vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 44/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; zur vergleichbaren Rechtslage in Berlin ebenso VerfGH Berlin, LVerfGE 2, 14, 15).
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